01

WER BEZAHLT DEN GUTACHTER UND WER DARF IHN AUSWÄHLEN, WENN MAN UNSCHULDIG IN EINEN UNFALL GERATEN IST?

  • DU darfst mich als deinen eigenen Gutachter auswählen und die gegnerische Versicherung bezahlt mich. Hier musst du nichts tun, wir fordern die Kosten mit unseren Partnern ein. Falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist, fällt für dich nur die MwSt an.

02

WER ZAHLT die Reparatur?

  • Die gegnerische Versicherung muss für alle notwendigen  Reparaturkosten aufkommen und ihr dürft in eurer Wunschwerkstatt reparieren lassen.

03

WIE VIEL bekomme ich ausgezahlt, wenn ich nicht reparieren lasse?

  • Die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Wenn eine Wertverbesserung vermerkt ist, wird diese noch von der Auszahlsumme abgezogen. (nicht bei Totalschaden und unechtem Totalschaden)

04

Was ist die WERTVERBESSERUNG?

  • Wenn z.B. deine Stoßstange schon einen Kratzer vor dem Unfall hatte, muss dieser abgezogen werden, da du nicht besser gestellt werden darfst als davor, auch wenn du unschuldig bist.

05

Was bekomme ich beim TOTALSCHADEN ausgezahlt?

  • Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

06

Wer bekommt die WERTMINDERUNG/MINDERWERT ausgezahlt?

  • DU!
  • Bei Leasing, die Leasingfirma
  • Die Wertminderung ist die Summe, die ihr beim Verkauf von einem Unfallwagen mit repariertem Schaden, im Gegensatz zu einem Fahrzeug ohne repariertem Unfall, weniger bekommen würdet.

07

Bekomme ich den MIETWAGEN gezahlt?

  • Ja, wenn du reparieren lässt oder beim Totalschaden, wenn du dir ein neues Fahrzeug kaufen musst, hier maximal 14 Tage.

08

Was ist der NUTZUNGSAUSFALL?

  • Wenn du im Reparaturfall keinen Mietwagen in Anspruch nimmst, bekommst du pro Reparaturtag einen Nutzungsausfall gezahlt, die Höhe hierfür findest du im Gutachten.
  • Wenn es sich um einen Totalschaden handelt, bei dem das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann bekommst du den Nutzungsausfall gezahlt, bis du ein neues Fahrzeug gekauft hast (in der Regel aber maximal 14 Tage)

09

Warum brauchst du einen ANWALT?

  • Der Anwalt kümmert sich um den teilweise sehr umfangreichen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung. Der Anwalt weiß, worauf es dabei ankommt und fordert alle Ansprüche ein, die euch zustehen. Seine Kosten werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.

10

Muss ich mein Fahrzeug zum RESTWERT verkaufen?

  • Nein, es steht euch frei, ob Ihr das Fahrzeug behaltet oder es zum Restwert verkauft.

11

Was ist die HIS Datei und warum brauche ich eine Reparaturbestätigung?

  • Die HIS-Datei ist ein Datenspeicherort der Versicherungen, in dem jeder gemeldete Schaden hinterlegt wird, bis er instand gesetzt wird. Diese Instandsetzung, egal, ob durch euch selbst oder eine Werkstatt, können wir mit einer Reparaturbestätigung prüfen. Mit dieser Bestätigung kannst du den Eintrag in der HIS-Datei löschen lassen.

12

WARUM Schwabengutachter?

  • Unabhängig: Keine Bindung an Versicherungen oder Werkstätten.
  • Kompetent: Langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen.
  • Schnell: Flexibel, kurzfristige Besichtigungstermine.

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